Einbau von Wärmemengenzählern
Pflicht zum Einbau von Wärmemengenzählern
Mit der Neuregelung der Gesetzgebung muss entsprechend der Heizkostenverordnung ab 2014 die auf die Warmwasserversorgung entfallende Energie mit Wärmezähler gemessen werden (§ 9 Absatz 2).
Die Dimensionierung des einzusetzenden Wärmemengenzählers erfolgt auf der Basis von vorhandener Planungsunterlagen beziehungsweise der Daten des Warmwasserspeicher.
Sprechen Sie mit Ihrer Heizungsablesefirma über dieses Thema.
