Einbau von Wärmemengenzählern

Pflicht zum Einbau von Wärmemengenzählern

Mit der Neuregelung der Gesetzgebung muss entsprechend der Heizkostenverordnung ab 2014 die auf die Warmwasserversorgung entfallende Energie mit Wärmezähler gemessen werden (§ 9 Absatz 2).

Die Dimensionierung des einzusetzenden Wärmemengenzählers erfolgt auf der Basis von vorhandener Planungsunterlagen beziehungsweise der Daten des Warmwasserspeicher.

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